Reform und Neuberechnung der Grundsteuer

Amt Ludwigslust-Land, den 18.05.2022

In der Gemeindeblatt-Ausgabe 02/2022 haben wir Sie über die Reform und Neuberechnung der Grundsteuer informiert. 
Die Finanzämter M-V haben Ihnen Informationsschreiben zur Grundsteuerreform zugesandt und mitgeteilt, dass Sie als EigentümerIn von Grundbesitz verpflichtet sind, vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022 elektronisch, bspw. über „Mein ELSTER“, beim Finanzamt abzugeben. 
Die neue Grundsteuer tritt zum 1.01.2025 in Kraft, aber im Zuge der Umstellung müssen die Eigentümer jetzt tätig werden. 
Sollten Sie kein Informationsschreiben erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, in dessen Bereich Ihr Grundstück belegen ist. 

 

Wir empfehlen Ihnen, folgende Checkliste des Finanzministeriums M-V zur Vorbereitung der Erklärungsabgabe zu nutzen:

 

O     Adresse des Grundstücks (falls vorhanden)
O     Angaben zu den Flurstücken: Gemarkungsname, Nummer des Grundbuchblatts, die je-

        weilige Flur- und die Flurstückskennzeichnung (Flurstückszähler/Flurstücks-

        nenner) sowie die zugehörige Gesamtfläche des Flurstücks.
O    Angaben zu den Eigentumsverhältnissen (Name und Anschrift aller Eigentümer bzw.

       Eigentümerinnen)

 

Angaben bei bebauten und unbebauten Grundstücken
O     Fläche des Grundstücks in m2
O     der auf den 01.01.2022 maßgebliche Bodenrichtwert für das Grundstück. Dieser ist

        elektronisch abrufbar voraussichtlich ab Mai 2022 unter: www.

        geodaten-mv.de/grundsteuerdaten
O     Hat eine Kernsanierung stattgefunden? / Gibt es eine Abbruchverpflichtung?

 

Besondere Angaben bei Wohngrundstücken
O    Baujahr des Gebäudes bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit
O     Anzahl der Garagen- und Tiefgaragenstellplätze
O     Anzahl der Wohnungen mit Angabe der gesamten Wohnfläche differenziert nach Woh-

       nungen mit einer Wohnfläche unter 60 qm, von 60 bis 100 qm und von 100

       und mehr qm; Wohnräume, die keine Wohnung darstellen, sind gesondert in Anzahl

       und Gesamtfläche zu erklären (bspw. aus Bauunterlagen),
O     bei Mietwohngrundstücken sind weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne

        Zubehörräume wie Kellerräume, Waschküche) anzugeben

 

Besondere Angaben bei Nichtwohngrundstücken
O     Baujahr
O     Bruttogrundfläche sowie Gebäudeart
O     ggf. Angabe zu etwaiger Nutzung zu Zivilschutzzwecken

 

Zusätzliche Angaben bei Wohnungs- und Teileigentum
O     Datum der Einreichung des Antrages auf Neueintragung beim Grundbuchamt (nur bei

        neubegründetem Wohnungs- oder Teileigentum)

 

Zusätzliche Angaben beim Erbbaurecht / Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
O     Name und Anschrift des Erbbauverpflichteten bzw. des (wirtschaftlichen) Eigen-

        tümers/der (wirtschaftlichen) Eigentümerin des Gebäudes auf fremdem

        Grund und Boden

 

Angaben bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
O     Angaben zur Lage (Gemeinde, Gemarkung, Gemarkungsnummer, Flur, Flurstück

       (Zähler/Nenner)
O     amtliche Fläche
O     Nutzung der Fläche/Teilflächen mit Flächenangaben, Ertragsmesszahl, Bruttogrund-

        fläche bei Wirtschaftsgebäuden sowie Durchflussmenge bei fließenden Gewässern

        mit Fischertrag
O     bei Tierhaltung:
         - landwirtschaftliche Nutzflächen (Eigentumsflächen, abzüglich verpachtete Fläche,

           zuzüglich hinzugepachtete Fläche)
        - Durchschnittstierbestand der letzten 3 Wirtschaftsjahre
        - zugekaufte Tiere im Durchschnitt der letzten 3 Wirtschaftsjahre

 

Grundsteuerbefreiungen und -vergünstigungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Grundbesitz von der Grundsteuer befreit werden oder die Steuermesszahl ermäßigt werden. Eine Befreiung von der Grundsteuer kommt bspw. für gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen in Betracht, wenn der Grundbesitz gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dient. Ein Ermäßigungstatbestand ist bspw. bei einem Baudenkmal oder bei vorliegender Wohnraumförderung gegeben.

 


Weitere Informationen
O    zur Grundsteuerreform unter www.steuerportal-mv.de
O     zur elektronischen Abgabe über „Mein ELSTER“ unter www.elster.de
O    die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie unter www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ bzw. www.kreis-lup.de/Verwaltung/%C3%9Cber-uns/Wer-macht-was-Unser-Organigramm/Grundst%C3%BCckswerte/Bodenrichtwerte/

 

Sollten Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, können Sie die Bodenrichtwerte auch beim zuständigen Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD 61 Geschäftsstelle Gutachterausschüsse, Tel. 03871 722-6105 bzw. 03871 722-6102 erfragen. 
Informationen zu den Rechten an Grundstücken oder zur Grundstücks- oder Eigentumshistorie können Sie im Liegenschaftskataster klären beim zuständigen Landkreis Ludwigslust-Parchim, Liegenschaftskataster, Tel. 03871 722-6230 bzw. 03871 722-6240.
Aktuelle Grundbuchauszüge erhalten Sie beim Amtsgericht Ludwigslust, Tel. 03874 4350. 

Bitte beachten Sie, dass diese vorgenannten Informationen nur für in Mecklenburg-Vorpommern belegene Grundstücke gelten. Wenn Sie Grundeigentum in anderen Bundesländern haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt in diesem Bundesland. Länderübergreifende Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de